Gegen eine Entscheidung der Aufsichtsbehörden im Disziplinarverfahren gegen Notare findet ein Widerspruchsverfahren nicht statt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← Art. 49 Ausführung desArt. 51 →