Fideikommissgerichte sind die Oberlandesgerichte (Fideikommisssenate). Gegen deren Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← Art. 53 Verordnungsermächtigung, AufbewahrungsfristenArt. 55 Einsicht →