Die Anstalt fördert die Bereitschaft der Jugendlichen, sich sportlich zu betätigen. Art. 153 Abs. 1 BayStVollzG gilt entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 16 FreizeitArt. 18 Schriftwechsel, Pakete →