Für alle Grabstätten ist vom Träger des Bestattungsplatzes ein Bestattungsbuch zu führen. In das Bestattungsbuch sind Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und Todestag der verstorbenen Person, der Tag der Bestattung oder der Beisetzung sowie die Nummer der Grabstätte einzutragen.
§ 40
BestattG BWBestattungsbuch
Bestattung und Ausgrabung von Verstorbenen, Beisetzung von Aschen Verstorbener
Stand 1970-07-21