Jurafuchs

§ 54

BestattG BW
Sonderbestimmungen
VIERTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen
Stand 1970-07-21
Unberührt bleiben
1.
internationale Vereinbarungen, insbesondere über die Beförderung von Verstorbenen,
2.
Vorschriften über die Beförderung von Verstorbenen auf Eisenbahnen, auf dem Seewege, auf Binnenwasserstraßen und auf dem Luftwege,
3.
Vorschriften über den Umgang mit radioaktiv verstrahlten Verstorbenen,
4.
weiter gehende Schutzmaßnahmen nach §§ 25 und 28 des Infektionsschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung,
5.
Vorschriften über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft,

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →