Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen, von Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 56
BestattG BWInkrafttreten
VIERTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen
Stand 1970-07-21