Verstorbene dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde ausgegraben werden. Diese hat die zum Schutze der Gesundheit notwendigen Maßnahmen anzuordnen.
§ 41
BestattG BWBestattung und Ausgrabung von Verstorbenen, Beisetzung von Aschen Verstorbener
Stand 1970-07-21