(1) Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in folgende Bezirke eingeteilt:
1. Hamburg-Mitte,
2. Altona,
3. Eimsbüttel,
4. Hamburg-Nord,
5. Wandsbek,
6. Bergedorf und
7. Harburg.
(2) Die Grenzen der Bezirke bestimmt ein Gesetz.
(3) Für jeden Bezirk wird ein Bezirksamt eingerichtet.
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