Die Mitgliederzahl der Bezirksversammlungen sowie die näheren Bestimmungen über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Durchführung der Wahl trifft ein Wahlgesetz.
§ 4
BezVGWahl der Bezirksversammlung
Die Bezirksversammlung und ihre Mitglieder
Stand 2006-07-06