(1) Das vorsitzende Mitglied vertritt die Bezirksversammlung gegenüber der Öffentlichkeit, dem Bezirksamt und den übrigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg.
(2) Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung untersteht fachlich dem vorsitzenden Mitglied.
Meine Notizen
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