Jurafuchs
§ 30

§ 30

BezVG
Wahlen
Befugnisse der Bezirksversammlung und ihrer Mitglieder
Stand 2006-07-06
Die Bezirksversammlung wählt 1. die Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss, 2. die beisitzenden Mitglieder in der Kommission für Bodenordnung und 3. die beisitzenden Mitglieder in der Kommission für Stadtentwicklung. Der Bezirksversammlung können weitere Wahlrechte übertragen werden.

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