(1)
Gebührenfrei sind:
(2)
Abweichende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
(3)
Soweit in Absatz 1 oder in anderen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, wird die Zurückweisung oder die Rücknahme eines Widerspruchs von der Gebührenfreiheit nicht erfaßt.