Jurafuchs

§ 103

GBO
Klarstellung der Rangverhältnisse
Stand 2026-05-06
Einigen sich die Beteiligten nicht, so macht das Grundbuchamt ihnen einen Vorschlag für eine neue Rangordnung. Es kann hierbei eine Änderung der bestehenden Rangverhältnisse, soweit sie zur Herbeiführung einer klaren Rangordnung erforderlich ist, vorschlagen.

Meine Notizen

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