Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Prüfungsschema: Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)
- Unrichtigkeit des Grundbuchs
- Unmittelbare Beeinträchtigung des Anspruchstellers
- Buchberechtigter als Verpflichteter
- Keine Einwendungen/Einreden
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