In den Fällen, in denen nach gesetzlicher Vorschrift eine Behörde befugt ist, das Grundbuchamt um eine Eintragung zu ersuchen, erfolgt die Eintragung auf Grund des Ersuchens der Behörde.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/gbo/__38.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).