Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.
§ 35
LNatSchG NRWBiotopverbund(zu § 20 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes)
Stand 2000-07-21