§ 32 Absatz 1 Satz 3 des Ordnungsbehördengesetzes findet keine Anwendung auf Rechtsverordnungen dieses Kapitels.Abschnitt 2 Netz Natura 2000Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 50 Verzeichnisse, Kennzeichen, Bezeichnungen§ 51 Ermittlung und Vorschlag der Gebiete(zu § 32 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes) →