Soweit dieses Gesetz Ermächtigungen zum Erlaß von Rechts- und Verwaltungsvorschriften enthält, tritt es am Tage nach der Verkündung, im übrigen am 1. Juli 1964 in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 63 Zusammenwirken der zuständigen Ministerien