Für Streitigkeiten über Ansprüche nach diesem Gesetz gegen eine private informationspflichtige Stelle ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 9 Vorverfahren§ 11 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen →