Jurafuchs

§ 11

SächsUIG
Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen
Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen und deren Verbreitung
Stand 2023-01-01
(1)
Die informationspflichtigen Stellen sollen den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Umweltinformationen dadurch erleichtern, dass diese zunehmend in elektronischen Datenbanken oder sonstigen Formaten gespeichert werden, die über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sind.
(2)
Die informationspflichtigen Stellen gewährleisten, dass das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen wirksam ausgeübt werden kann und unterstützen dies insbesondere durch
1.
die Benennung von Auskunftspersonen oder Informationsstellen,
2.
die Veröffentlichung von Verzeichnissen über Umweltinformationen und behördliche Zuständigkeiten oder
3.
die Einrichtung öffentlich zugänglicher Informationsnetze und Datenbanken.
(3)
1Die informationspflichtigen Stellen gewährleisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten, dass alle Umweltinformationen, die von ihnen oder für sie zusammengestellt werden, auf dem neuesten Stand, exakt und vergleichbar sind. 2Bei Anträgen auf Umweltinformationen nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 verweisen sie auf Antrag ergänzend auch darauf, wo verfügbare Informationen über die zur Erhebung der Umweltinformationen angewandten Messverfahren, einschließlich der Verfahren zur Analyse, Probenahme und Vorbehandlung der Proben, gefunden werden können, oder sie verweisen auf ein angewandtes standardisiertes Verfahren.(3) Die informationspflichtigen Stellen gewährleisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten, dass alle Umweltinformationen, die von ihnen oder für sie zusammengestellt werden, auf dem neuesten Stand, exakt und vergleichbar sind. Bei Anträgen auf Umweltinformationen nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 verweisen sie auf Antrag ergänzend auch darauf, wo verfügbare Informationen über die zur Erhebung der Umweltinformationen angewandten Messverfahren, einschließlich der Verfahren zur Analyse, Probenahme und Vorbehandlung der Proben, gefunden werden können, oder sie verweisen auf ein angewandtes standardisiertes Verfahren.

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