Das Land Mecklenburg-Vorpommern wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeiten an dem Ziel mit, die europäische Integration zu verwirklichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere im Ostseeraum, zu fördern.
Art. 11
Verf MV(Europäische Integration, grenzüberschreitende Zusammenarbeit)
Staatsziele
Stand 1993-05-23