Zur Pflege und Förderung insbesondere geschichtlicher, kultureller und landschaftlicher Besonderheiten der Landesteile Mecklenburg und Vorpommern können durch Gesetz Landschaftsverbände mit dem Recht auf Selbstverwaltung errichtet werden.
Art. 75
Verf MV(Landschaftsverbände)
Landesverwaltung und Selbstverwaltung
Stand 1993-05-23