Ein Gesetz regelt Organisation und Verfahren des Landesverfassungsgerichts. Es bestimmt auch, in welchen Fällen die Entscheidungen des Verfassungsgerichts Gesetzeskraft haben.
Art. 54
Verf MV(Gesetz über das Landesverfassungsgericht)
Landesverfassungsgericht
Stand 1993-05-23