Land, Gemeinden und Kreise gewähren alten Menschen und Menschen mit Behinderung besonderen Schutz. Soziale Hilfe und Fürsorge sowie staatliche und kommunale Maßnahmen dienen dem Ziel, das Leben gleichberechtigt und eigenverantwortlich zu gestalten.
Art. 17a
Verf MV(Schutz von alten Menschen und Menschen mit Behinderung)
Staatsziele
Stand 1993-05-23