Jurafuchs

§ 79

VwVfG
Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
Rechtsbehelfsverfahren
Stand 2025-08-20
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im Übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.