Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, wenn er stimmberechtigt ist; sonst gilt Stimmengleichheit als Ablehnung.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/vwvfg/__91.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).