Jurafuchs

§ 1

WahlPrG HE 2002
Stand 2002-11-05
Das Wahlprüfungsgericht beim Landtag besteht aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, dem Oberlandesgerichtspräsidenten und drei gewählten Mitgliedern.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →