Ein Mitglied des Landtages hat das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Eisenbahn innerhalb des Freistaates Sachsen, auf Antrag erweitert um die Strecke nach Berlin. 16
§ 10
AbgeordnetengesetzFreifahrtberechtigung
Leistungen an Abgeordnete
Stand 2024-01-01