Jurafuchs

§ 29e

FAG
Förderung der pädagogischen Leitungszeit
Ausgleich von Sonderlasten
Stand 2000-01-01
Der Ausgleichsbetrag nach § 1 Absatz 6 der Kindertagesstättenverordnung wird auf die Gemeinden gemäß dem in § 1 Absatz 7 dieser Rechtsverordnung festgelegten Schlüssel verteilt. Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden.

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