Die Schlüsselmasse der Stadtkreise (§ 3 Nummer 2) wird auf die einzelnen Stadtkreise im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen verteilt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Bedarfsmesszahl der Gemeinde§ 8 Schlüsselzuweisungen an die Landkreise →