Jurafuchs

§ 3

FAG
Aufteilung der restlichen Finanzausgleichsmasse A
Allgemeiner Finanzausgleich
Stand 2000-01-01
Von der restlichen Finanzausgleichsmasse A entfallen auf
1.
die Schlüsselmasse der Gemeinden (§ 5) 74,10 Prozent;
2.
die Schlüsselmasse der Stadtkreise (§ 7 a) 4,92 Prozent;
3.
die Schlüsselmasse der Landkreise (§ 8) 20,98 Prozent.

Der Schlüsselmasse der Gemeinden (§ 5) wird der Ausgleichsbetrag der Gemeinden nach § 4a Absatz 4 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg vorweg entnommen.

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