Jurafuchs

Art. 115b

GG
Verteidigungsfall
Stand 2026-05-06
Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
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1 interaktive Fall zu Art. 115b GG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.