Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/gg/__92.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).