Jurafuchs

Art. 22

GG
Der Bund und die Länder
Stand 2026-05-06
(1)
Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2)
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.