(1)
Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2)
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
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5 interaktive Fälle zu Art. 22 GG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.