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Jurafuchs

Art. 22

GG
Stand 2025-03-26
(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt. (2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

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