Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/gg/__25.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).