Vorbereitung und Durchführung der Wahl, Sicherung der Wahlfreiheit
Stand 2006-11-07
(1)
Wahlen finden an einem Sonntag statt.
(2)
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden jeweils an einem Sonntag im Monat März statt. Die Staatsregierung setzt spätestens sechs Monate vor dem Wahltag den Tag für die Wahlen fest.