Die Hinterlegungsstelle benachrichtigt das Betreuungs- oder Familiengericht von einer Hinterlegung für einen Betreuten oder für einen Minderjährigen, wenn diese nicht im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und nicht auf einer Anordnung des Betreuungs- oder Familiengerichts beruht.
§ 18
SächsHintGBenachrichtigung des Betreuungs- oder Familiengerichts
Benachrichtigungen
Stand 2023-01-01