Jurafuchs

§ 7

SächsHintG
Annahme zur Hinterlegung
Annahme
Stand 2023-01-01
1Die Annahme zur Hinterlegung bedarf einer Verfügung der Hinterlegungsstelle (Annahmeanordnung). 2Die Annahmeanordnung ergeht Die Annahme zur Hinterlegung bedarf einer Verfügung der Hinterlegungsstelle (Annahmeanordnung). Die Annahmeanordnung ergeht
1.
auf Antrag des Hinterlegers, wenn er die Tatsachen angibt, welche die Hinterlegung rechtfertigen, oder wenn er nachweist, dass er durch Entscheidung oder Anordnung der zuständigen Behörde zur Hinterlegung für berechtigt oder verpflichtet erklärt ist,
2.
auf Ersuchen der zuständigen Behörde.

Meine Notizen

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