Zur Hinterlegung werden Geld, Wertpapiere, sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 5 Überprüfung von Entscheidungen§ 7 Annahme zur Hinterlegung →