Die verwaltungsebenenübergreifende elektronische Datenübermittlung im Sinne von § 11 zwischen den staatlichen Behörden und den Trägern der Selbstverwaltung wird über das Sächsische Verwaltungsnetz geführt.
§ 15
SächsEGovGDatenübermittlung
Regelungen für die Träger der Selbstverwaltung
Stand 2021-05-13