Jurafuchs
§ 94

§ 94

HSOG
Polizeipräsidien
Polizeibehörden
Stand 2005-01-14
Die Polizeipräsidien erfüllen in ihren Dienstbereichen die polizeilichen Aufgaben, soweit sie nicht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes anderen Polizeibehörden zugewiesen sind. Sie sind ferner für die fachliche Ausbildung der Nachwuchsbeamtinnen und Nachwuchsbeamten der Polizei zuständig, soweit diese nicht anderen Stellen übertragen wird.

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