Die Regelungen über Personalakten und den Einsatz automatisierter Verfahren nach Abschnitt 8 BayBG gelten entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 34 Verjährung von Schadensersatzansprüchen und gesetzlicher ForderungsübergangArt. 36 Dienstzeugnis für berufsmäßige Gemeinderatsmitglieder →