Jurafuchs

§ 8

KWGer-VO
Einweisung der Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen
Stand 2001-04-30
In Wahlbezirken, in denen Wahlgeräte verwendet werden sollen, sind die Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen und deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen vor der Wahl von dem Wahlleiter oder der Wahlleiterin oder den von ihnen beauftragten Personen mit den Wahlgeräten vertraut zu machen und sie in deren Bedienung einzuweisen.

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