Landesbetriebe und Sondervermögen, die unternehmerisch tätig sind, haben die Bezüge im Sinne von § 65b Absatz 1 zu veröffentlichen.
§ 65c
LHOOffenlegung der Bezüge bei Landesbetrieben und Sondervermögen
Teil III Ausführung des Haushaltsplans
Stand 2000-04-10