Jurafuchs

§ 35

NKWG
Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbereichen
Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Stand 2026-04-28
Der Wahlausschuss stellt für jeden Wahlbereich folgende Stimmenzahlen fest:
1.
Zahl der für jede Liste abgegebenen Stimmen,
2.
Zahl der für jede Listenbewerberin oder jeden Listenbewerber abgegebenen Stimmen,
3.
Zahl der für alle Listenbewerberinnen und Listenbewerber einer Liste abgegebenen Stimmen (Summe der Stimmenzahl nach Nummer 2),
4.
Gesamtzahl der für jede Liste und ihre Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen Stimmen (Summe der Stimmenzahlen nach den Nummern 1 und 3),
5.
Zahl der für jeden Einzelwahlvorschlag abgegebenen Stimmen.

Meine Notizen

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