Die Wahlleitung gibt das Wahlergebnis und die Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber sowie die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge öffentlich bekannt.
§ 39
NKWGBekanntgabe des Wahlergebnisses
Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Stand 2026-04-28