Jurafuchs
§ 9

§ 9

OBG
Ausweispflicht der Dienstkräfte
Allgemeine Bestimmungen
Stand 1993-06-18
Die Dienstkräfte der Ordnungsbehörden müssen bei Ausübung ihrer Tätigkeit im Außendienst einen behördlichen Ausweis mit sich führen. Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen haben sie diesen vorzuzeigen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.

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