Wirtschaftsjahr ist das Haushaltsjahr der Gemeinde. Wenn die Art des Eigenbetriebes es erfordert, kann das für Inneres zuständige Ministerium ein abweichendes Wirtschaftsjahr zulassen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 9 Liquiditätsbestand§ 11 Leitung des Rechnungswesens →