Die Betriebssatzung muss Vorschriften enthalten über
1.
den Gegenstand und den Namen des Eigenbetriebes,
2.
die Höhe des Stammkapitals,
3.
die Zusammensetzung der Werkleitung,
4.
die Zuständigkeit für die Betriebsführung und den Abschluss von Verträgen.