(1)
Im Nutzerkonto werden die zur Identifizierung des Nutzers gespeicherten Daten und die in das Postfach übermittelten elektronischen Dokumente so aufgeführt, dass sie für ihn nach vorheriger Authentifizierung jederzeit einsehbar sind. Der Nutzer hat die Möglichkeit, über ihn im Nutzerkonto gespeicherte Daten, im Postfach gespeicherte Dokumente oder auch das gesamte Nutzerkonto zu löschen. Für das Nutzerkonto ist angemessene Sicherheit zu gewährleisten
(2)
Das Nutzerkonto ist mit einer Funktion zu verknüpfen, die es dem Nutzer ermöglicht, sich über aktive Zustimmungen und die auf dieser Grundlage derzeit übermittelten Daten zu informieren, Zustimmungen zu erteilen sowie jederzeit zu widerrufen. Daten aus dem Nutzerkonto können mit Zustimmung des Nutzers automatisiert in die zur Antragstellung bereitgestellten Formulare übernommen werden.
(3)
Das Nutzerkonto umfasst eine sichere Archivierungsfunktion für digitale amtliche Dokumente des Nutzers. Die im Nutzerkonto gespeicherten Dokumente sind vor unberechtigten Zugriffen und Veränderungen zu schützen. Sie sind zum Datenabruf durch den Nutzer auch zur mobilen Vorlage bereitzustellen. Von den zuständigen Behörden in das Postfach übermittelte digitale Dokumente können zur Erfüllung von Nachweispflichten auch digital als Nachweis vorgelegt werden.
(4)
Die Datenverarbeitungsvorgänge, die im Zusammenhang mit der Antragstellung über das Nutzerkonto stehen, sind in digital abrufbarer Form im Nutzerkonto zu speichern.